Kurz gesagt
Unternehmen registrieren sich als vertrauende Partei im Register ihres Niederlassungsstaats – in Deutschland laut Gesetzentwurf beim Bundesverwaltungsamt. Anzugeben sind Firmendaten, Kennungen und je Anwendungsfall die abgefragten Daten mit Zweck; danach gibt es Zugangs- und Registrierungszertifikat.
Ein Unternehmen registriert sich als vertrauende Partei im Register des Mitgliedstaats, in dem es niedergelassen ist (Art. 5b Abs. 1 eIDAS). In Deutschland soll laut Entwurf des Digitale Identitätengesetzes das Bundesverwaltungsamt (BVA) das zentrale Register führen und auch die Zertifikate ausstellen. Anzugeben sind Firmendaten, Kennungen wie Handelsregisternummer oder USt-IdNr. und für jeden Anwendungsfall die abgefragten Daten mit Zweck. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen sein Zugangszertifikat und ein Registrierungszertifikat.
Stand 12. Oktober 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet: Es liegt als Kabinettsentwurf vor (BT-Drs. 21/7408), die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt. Das Registrierungsportal ist noch nicht online. Die folgenden Schritte beruhen auf den EU-Verordnungen und dem Gesetzentwurf.
Wer zuständig ist
| Aufgabe | Zuständig (laut DIdG-Entwurf) |
|---|---|
| Register führen, Registrierung prüfen | Bundesverwaltungsamt (BVA), § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b, § 10 Abs. 1 |
| Zugangs- und Registrierungszertifikate ausstellen | Bundesverwaltungsamt (BVA), § 10 Abs. 1 |
| Aufsicht über das Wallet-System | Bundesnetzagentur, § 2 Abs. 2 Nr. 4 |
| nationale Zertifizierungssysteme, Sicherheitsvorfälle | BSI, § 2 Abs. 2 Nr. 3 |
Deutschland führt ein einziges, zentrales Register (§ 10 Abs. 1 DIdG-E). Laut offizieller FAQ soll die Registrierung künftig über eine Website „EUDI-Wallet Hub DE“ digital unterstützt werden.
Welche Angaben nötig sind
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/848 legt in Anhang I fest, was ins Register kommt, unter anderem:
- offizieller Name und ein nutzerfreundlicher Name
- Kennungen wie Handelsregisternummer, USt-IdNr., EORI, LEI oder die europäische Kennung EUID
- Anschrift, Website und Kontaktdaten
- Beschreibung der angebotenen Dienste
- je beabsichtigter Nutzung: welche Daten abgefragt werden und wozu
- ob es sich um eine öffentliche Stelle handelt
- die Befugnis, etwa als Diensteanbieter (im Register:
Service_Provider) - ob ein Intermediär genutzt wird, und welcher
Diese Angaben sind später größtenteils öffentlich einsehbar (Art. 3 DVO 2025/848). Jeder kann nachlesen, welches Unternehmen welche Daten wofür abfragen will.
Was der Registrar prüft – und was nicht
Der Registrar prüft, möglichst automatisiert, Identität und Firmendaten: Name, Kennungen, Anschrift, Website, öffentliche Stelle, Befugnisse und Intermediär (Art. 6 Abs. 3 DVO 2025/848 in der Fassung der DVO 2026/1730). Gegebenenfalls prüft er auch die Vollmacht von Vertretern (Art. 6 Abs. 3 Buchst. b). Was er nicht prüfen kann, lehnt er ab (Art. 6 Abs. 6).
Die Angaben zu Kontakt, Diensten, abgefragten Daten und Zweck erhebt der Registrar dagegen nur zur Transparenz, ohne Vorabgenehmigung (Art. 6 Abs. 3a, eingefügt durch DVO 2026/1730). Vorbehalten bleiben Fachgesetze für bestimmte Dienste (Art. 5b Abs. 4 eIDAS). Kontrolliert wird im Nachhinein: Fragt ein Unternehmen mehr ab als registriert, kann der Registrar die Registrierung aussetzen oder aufheben (Art. 9 Abs. 2).
Ablauf in sechs Schritten
- Anwendungsfälle festlegen. Für jeden Prozess bestimmen, welche Daten wirklich nötig sind. Weniger ist hier besser: Abgefragt werden darf später nur, was registriert ist (Art. 5b Abs. 3 eIDAS).
- Unterlagen zusammenstellen. Registerdaten, Kennungen, Kontakt, Dienstbeschreibung.
- In der Sandbox testen. Die offizielle Sandbox ist seit Dezember 2025 verfügbar. Laut offizieller FAQ ist die Teilnahme an der Sandbox Voraussetzung für den späteren Produktivbetrieb. Ein in Deutschland eingetragenes Unternehmen braucht man laut Developer Guide erst für den Produktivbetrieb, nicht schon für die Sandbox.
- Registrierung beantragen. Der Registrar prüft Identität und Firmendaten und lehnt ab, was er nicht prüfen kann (Art. 6 DVO 2025/848).
- Zertifikate erhalten. Danach gibt es das Zugangszertifikat, mit dem sich das Unternehmen gegenüber der Wallet ausweist, und das Registrierungszertifikat, das die registrierten Daten je Anwendungsfall zeigt. Letzteres wird automatisch und unverzüglich nach der Registrierung ausgestellt (Art. 8 Abs. 1 in der Fassung der DVO 2026/1730).
- Änderungen melden. Neue Zwecke oder Firmenänderungen müssen unverzüglich nachgemeldet werden (Art. 5b Abs. 6 eIDAS, Art. 5 Abs. 3 DVO 2025/848).
Aufwand und Kosten
Gebühren für Registrierung und Zertifikate sind noch nicht festgelegt; das Ministerium kann sie per Besonderer Gebührenverordnung bestimmen (§ 22 Abs. 3 DIdG-E). Den internen Aufwand schätzt die Bundesregierung im Gesetzentwurf:
| Zeit | Kosten (intern) | |
|---|---|---|
| Erstregistrierung in der Einführungsphase | rund 40 Stunden | rund 2.300 € |
| spätere Registrierungen (meist kleinere Unternehmen) | rund 32 Stunden | rund 1.850 € |
Die Regierung rechnet mit rund 4.200 Registrierungen in der Einführungsphase und danach rund 550 pro Jahr. Sie bezeichnet das selbst als modellhafte Schätzung.
Kritik in der Bundestagsanhörung
In der Anhörung am 6. Oktober 2026 kritisierten Sachverständige die Registrierung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine klare gesetzliche Grenze, die Datenabfragen auf das im Einzelfall Erforderliche beschränkt. Eine Sachverständige warnte vor einem „Cookie-Banner 2.0“-Szenario, wenn die angegebenen Zwecke nicht plausibel geprüft werden. Ob der Bundestag das Verfahren ändert, ist offen. Nach unserer Lesart begrenzt Art. 6 Abs. 3a DVO 2025/848 den nationalen Spielraum für eine Vorabprüfung der Zwecke (keine Rechtsberatung).
Tipps zur Vorbereitung
- Datensparsam planen: Jeder Anwendungsfall ist öffentlich. Eine Abfrage, die mehr Daten verlangt als nötig, fällt Kunden, Verbraucherschützern und der Aufsicht auf.
- Pflicht prüfen: Ob und ab wann Ihr Unternehmen die Wallet akzeptieren muss, steht unter Welche Unternehmen müssen die EUDI-Wallet akzeptieren?.
- Zuständigkeiten klären: Wer im Unternehmen ist verantwortlich für Registrierung, Zertifikat und Änderungsmeldungen?
- Datenschutz einbinden: Zweck und Datenumfang sollten mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten übereinstimmen.
Was noch unklar ist
- Ab wann das Portal Anträge annimmt
- Ob Dienstleister als Bevollmächtigte im Auftrag eines Unternehmens registrieren dürfen; die DVO sieht die Prüfung von Vollmachten vor, die Einzelheiten regelt die nationale Registrierungsregelung (Art. 4 und Art. 6 Abs. 3 Buchst. b DVO 2025/848)
- Wie lange die Prüfung dauert und ob Gebühren anfallen
- Wie oft das Zugangszertifikat erneuert werden muss
Wir ergänzen diese Seite, sobald es offizielle Angaben gibt. Die Termine stehen im Fristen-Überblick.
Häufige Fragen
Wo registriert sich ein deutsches Unternehmen?
Im deutschen Register. Laut Entwurf des Digitale Identitätengesetzes führt das Bundesverwaltungsamt das zentrale Register und stellt auch die Zertifikate aus. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 15.10.2026 angesetzt (Stand 12.10.2026).
Was kostet die Registrierung?
Gebühren sind noch nicht festgelegt. Der Gesetzentwurf schätzt den internen Aufwand einer Erstregistrierung auf rund 40 Stunden bzw. rund 2.300 €.
Ab wann kann man sich registrieren?
Die EU-Regeln für die Register gelten ab 24.12.2026 (Art. 11 DVO 2025/848). Laut offizieller FAQ soll die Registrierung künftig über eine Website „EUDI-Wallet Hub DE“ digital unterstützt werden; einen Starttermin haben wir nicht gefunden.
Prüft der Registrar, ob ein Unternehmen die abgefragten Daten wirklich braucht?
Nach EU-Recht nicht vorab. Die Angaben zu Daten und Zweck werden nur zur Transparenz erhoben, ohne Vorabgenehmigung (Art. 6 Abs. 3a DVO 2025/848 in der Fassung der DVO 2026/1730). Wer mehr abfragt als registriert, riskiert aber die Aussetzung oder Aufhebung der Registrierung (Art. 9).
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0), Art. 5b – Amtsblatt der EU (EUR-Lex), abgerufen 12.10.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/848 über die Registrierung von auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten, Art. 3–11 und Anhang I – Amtsblatt der EU (EUR-Lex), abgerufen 12.10.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1730 zur Änderung der DVO (EU) 2025/848 – Amtsblatt der EU (EUR-Lex), abgerufen 12.10.2026
- Gesetzentwurf Digitale Identitätengesetz (DIdG), Kabinettfassung, § 2, § 10, § 22 und Erfüllungsaufwand – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, abgerufen 12.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7408 – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
- Digitale Identitätengesetz: 2./3. Lesung am 15. Oktober 2026 – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
- FAQ zur EUDI-Wallet – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung / SPRIND, abgerufen 12.10.2026
- Developer Guide: Relying Party Onboarding – EUDI-Wallet-Projekt des Bundes (OpenCoDE), abgerufen 12.10.2026
- Öffentliche Anhörung zum Digitale Identitätengesetz – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
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