Überblick
Ein Aussteller wie eine Behörde signiert einen Nachweis und bindet ihn an Ihre Wallet. Fragt ein Unternehmen Daten an, muss es sich mit einem Zertifikat ausweisen; Sie geben nur die nötigen Angaben frei, und das Unternehmen prüft die Signatur selbst – ohne dass der Aussteller davon erfährt.
Stand: 12.10.2026
Überblick
Private Unternehmen müssen die EUDI-Wallet akzeptieren, wenn sie für die Online-Identifizierung gesetzlich oder vertraglich eine starke Authentifizierung verlangen, etwa in Banken, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Verkehr – spätestens ab 24. Dezember 2027. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, sehr große Online-Plattformen sind verpflichtet.
Stand: 12.10.2026
Übersicht
Bis 24. Dezember 2026 muss jeder EU-Staat eine Wallet bereitstellen, ab demselben Tag gelten die Regeln für die Register der vertrauenden Parteien. Die deutsche Wallet d-you soll am 2. Januar 2027 starten. Private Unternehmen in regulierten Bereichen müssen die Wallet spätestens ab 24. Dezember 2027 akzeptieren.
Stand: 12.10.2026
Übersicht
Jeder EU-Staat muss bis 24. Dezember 2026 mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen (berechnet). Stand 12. Oktober 2026 ist nach unserer Recherche keine Wallet zertifiziert. Sieben Länder betreiben eine Ausweis-App, die amtlich zur EUDI-Wallet werden soll (CY, DK, EL, FR, IT, PL, SK), eines testet öffentlich (IE), vier haben den Ausbau einer bestehenden App bestätigt, vierzehn haben eine Wallet angekündigt, bei einem ist der Weg unklar.
Stand: 12.10.2026
Anleitung
Unternehmen registrieren sich als vertrauende Partei im Register ihres Niederlassungsstaats – in Deutschland laut Gesetzentwurf beim Bundesverwaltungsamt. Anzugeben sind Firmendaten, Kennungen und je Anwendungsfall die abgefragten Daten mit Zweck; danach gibt es Zugangs- und Registrierungszertifikat.
Stand: 12.10.2026Service-Warteliste
Ratgeber
Ja: Die EUDI-Wallet ist ein elektronisches Identifizierungsmittel auf dem Vertrauensniveau „hoch“ und eignet sich für die Identifizierung nach Geldwäscherecht. Ab dem 10. Juli 2027 erlaubt die EU-Geldwäscheverordnung ausdrücklich elektronische Identifizierungsmittel auf Niveau „substanziell“ oder „hoch“. In Deutschland soll das Digitale Identitätengesetz die Wallet schon vorher dem Online-Ausweis gleichstellen. Banken und Finanzdienstleister mit starker Kundenauthentifizierung müssen die Wallet spätestens ab Ende 2027 auf Wunsch des Kunden akzeptieren.
Stand: 12.10.2026Service-Warteliste
Ratgeber
Nein. Kleinst- und kleine Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG – unter 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme – sind von der Akzeptanzpflicht für private Unternehmen ausgenommen. Mittlere Unternehmen sind nicht ausgenommen. Kleine Unternehmen dürfen die Wallet freiwillig anbieten und müssen sich dann registrieren.
Stand: 12.10.2026
Ratgeber
Ab dem 11. August 2028 gehört das Lichtbild zu den Pflichtangaben der Personenidentifizierungsdaten (PID) in der EUDI-Wallet, sofern der Mitgliedstaat kein Abwählen vorsieht. Fragt ein Unternehmen das Bild ab, warnt die Wallet vor der Weitergabe biometrischer Daten und verlangt eine ausdrückliche Bestätigung. Speichern darf das Unternehmen das Bild nur, wenn es für die Identifizierung nach Datenschutzrecht nötig oder gesetzlich vorgesehen ist (DVO (EU) 2026/1731).
Stand: 12.10.2026Service-Warteliste
Ratgeber
Eine vertrauende Partei ist jede Organisation, die Nutzer über die EUDI-Wallet identifiziert oder Nachweise daraus abfragt – etwa eine Bank, ein Onlineshop oder eine Behörde. Sie muss sich vorher im Register ihres Landes eintragen und darf nur die dort angegebenen Daten abfragen.
Stand: 12.10.2026
Ratgeber
Ein Unternehmen darf aus der EUDI-Wallet nur die Daten abfragen, die es bei der Registrierung für den jeweiligen Zweck angegeben hat (Art. 5b Abs. 3 eIDAS). Eine Vorabgenehmigung gibt es nicht; die Wallet gleicht die Anfrage aber mit dem Registrierungszertifikat ab und warnt bei Abweichungen. Wer mehr abfragt, riskiert die Aussetzung der Registrierung. Die DSGVO gilt zusätzlich: Auch registrierte Daten dürfen nur abgefragt werden, wenn sie für den Zweck nötig sind.
Stand: 12.10.2026Service-Warteliste
Ratgeber
Das Zugangszertifikat ist ein Siegel- oder Signaturzertifikat, mit dem sich eine registrierte vertrauende Partei bei jeder Abfrage gegenüber der EUDI-Wallet ausweist. Es gibt es nur nach erfolgreicher Registrierung; in Deutschland soll laut Gesetzentwurf das Bundesverwaltungsamt es ausstellen.
Stand: 12.10.2026Service-Warteliste