Unabhängiges Angebot – keine Behörde, kein offizielles Angebot der EU oder der Bundesregierung.
Für Unternehmen

EUDI-Wallet für Unternehmen

Wer die Wallet ab wann akzeptieren muss, wie die Registrierung als vertrauende Partei funktioniert und was es mit dem Zugangszertifikat auf sich hat.

Die EUDI-Wallet betrifft viele Unternehmen früher als gedacht. Wer gesetzlich oder vertraglich eine starke Authentifizierung für die Online-Identifizierung verlangt – etwa Banken, Versicherer, Energieversorger, Telekommunikations-, Verkehrs- und Gesundheitsanbieter –, muss die Wallet spätestens ab dem 24. Dezember 2027 akzeptieren, wenn Kundinnen und Kunden sie nutzen wollen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Sehr große Online-Plattformen sind ebenfalls verpflichtet.

Wer Daten aus der Wallet abfragen will, muss sich vorher als vertrauende Partei registrieren und angeben, welche Daten er wofür abfragt. Ab dem 24. Dezember 2026 sind diese Register in allen Mitgliedstaaten öffentlich abrufbar. Für die technische Anbindung braucht es ein Zugangszertifikat; in Deutschland soll laut Gesetzentwurf das Bundesverwaltungsamt Registrierung und Zertifikate übernehmen.

Hier finden Sie die Pflichten, Fristen und Abläufe Schritt für Schritt erklärt – mit Quellen und Stand-Datum, ohne Verkaufsabsicht.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1183, Art. 5b und 5f; Durchführungsverordnung (EU) 2025/848; Entwurf Digitale-Identitätengesetz (BT-Drs. 21/7408). Frist 24.12.2027 aus der Verordnung berechnet. Stand: 11.10.2026.