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Alle EUDI-Fristen 2026 und 2027 im Überblick

Kurz gesagt

Bis 24. Dezember 2026 muss jeder EU-Staat eine Wallet bereitstellen, ab demselben Tag gelten die Regeln für die Register der vertrauenden Parteien. Die deutsche Wallet d-you soll am 2. Januar 2027 starten. Private Unternehmen in regulierten Bereichen müssen die Wallet spätestens ab 24. Dezember 2027 akzeptieren.

Die wichtigsten Termine: Bis 24. Dezember 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen, und ab demselben Tag gelten die Regeln für die öffentlichen Register der vertrauenden Parteien. Die deutsche Wallet d-you soll am 2. Januar 2027 starten. Private Unternehmen in regulierten Bereichen müssen die Wallet spätestens ab 24. Dezember 2027 akzeptieren. Die Fristen für die Wallets und die Akzeptanzpflicht sind aus dem Verordnungstext berechnet; der Termin für die Register steht ausdrücklich in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/848.

Bestätigt, berechnet, angekündigt

Wir kennzeichnen jeden Termin:

  • Bestätigt: Das Datum steht so im Rechtstext.
  • Berechnet: Der Rechtstext nennt eine Frist („36 Monate nach …”), das Datum ergibt sich daraus.
  • Angekündigt: Eine Behörde oder ein Ministerium hat den Termin genannt, er ist aber nicht rechtlich festgelegt.
  • Geplant: Termin im Gesetzgebungsverfahren, kann sich verschieben.

Die Termine

DatumWas passiertStatusGrundlage
20.05.2024eIDAS 2.0 (VO 2024/1183) tritt in KraftberechnetArt. 2: 20. Tag nach Veröffentlichung am 30.04.2024
24.12.2024Durchführungsverordnungen zur Wallet treten in Kraft – Startpunkt aller FristenberechnetDVO 2024/2977, 2979, 2980, 2981, 2982: Veröffentlichung 04.12.2024, Inkrafttreten am 20. Tag
Dezember 2025Sandbox der deutschen Wallet für Unternehmen verfügbarerfolgt (laut offizieller FAQ)eudi-wallet.gov.de
11.08.2026DVO (EU) 2026/1731 tritt in Kraft: technische Standards, Schutzregeln für das LichtbildberechnetArt. 5 DVO 2026/1731: 20. Tag nach Veröffentlichung am 22.07.2026
15.10.20262./3. Lesung des Digitale Identitätengesetzes im BundestaggeplantBundestag
24.12.2026Jeder Mitgliedstaat stellt mindestens eine EUDI-Wallet bereitberechnetArt. 5a Abs. 1: 24 Monate ab 24.12.2024
24.12.2026Regeln für nationale Register der vertrauenden Parteien gelten, inkl. öffentlicher REST-APIbestätigtArt. 11 DVO (EU) 2025/848
02.01.2027Start der deutschen Wallet d-youangekündigtBMDS, Pressemitteilung 53/2026 vom 09.09.2026
ab 2027Weitere Funktionen und Nachweise in d-you (z. B. Signaturen, Gesundheitskarten, Bildungszertifikate, Pseudonyme)angekündigt, ohne Datumoffizielle FAQ
24.12.2027Akzeptanzpflicht für private Unternehmen in regulierten Bereichen (ohne Kleinst- und Kleinunternehmen)berechnetArt. 5f Abs. 2: 36 Monate ab 24.12.2024
11.08.2028Lichtbild wird Pflichtangabe der Personenidentifizierungsdaten (außer bei Abwählen, wo der Mitgliedstaat es vorsieht)bestätigtAnhang Tabelle 1 DVO 2024/2977 i. d. F. der DVO 2026/1731

Was die Termine bedeuten

24. Dezember 2026: Wallets und Register

Die eIDAS-Verordnung verpflichtet jeden Mitgliedstaat, innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte eine Wallet bereitzustellen (Art. 5a Abs. 1). Nicht alle Länder werden pünktlich sein; den Stand pro Land zeigt Welche EUDI-Wallets gibt es in den EU-Ländern?.

Am selben Tag beginnt die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/848. Jeder Mitgliedstaat muss dann ein Register der vertrauenden Parteien führen und die Einträge über eine einheitliche, öffentliche Schnittstelle ohne Anmeldung bereitstellen.

2. Januar 2027: Start von d-you

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Namen d-you am 9. September 2026 vorgestellt und den Start für den 2. Januar 2027 mit rund 40 Partnern angekündigt. Die offizielle FAQ spricht vorsichtiger von „Anfang 2027”. Zum Start gibt es die Ausweisfunktion und erste Nachweise, voraussichtlich den digitalen Führerschein, den Sozialpass und den Rentenausweis; weitere Funktionen folgen schrittweise.

24. Dezember 2027: Akzeptanzpflicht

Spätestens ab diesem Tag müssen private Unternehmen, die für die Online-Identifizierung aufgrund von Gesetz oder Vertrag eine starke Authentifizierung verlangen, die Wallet auf Wunsch der Nutzer akzeptieren (Art. 5f Abs. 2), etwa in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungen, Energie, Verkehr, Gesundheit und Telekommunikation. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Sehr große Online-Plattformen müssen die Wallet ebenfalls akzeptieren (Art. 5f Abs. 3), öffentliche Stellen mit Online-Identifizierung auch (Art. 5f Abs. 1); für beide nennt die Verordnung kein eigenes Datum. Details: Welche Unternehmen müssen die EUDI-Wallet akzeptieren? und Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?.

Warum viele Quellen „Ende 2026” und „Ende 2027” schreiben

Die Verordnung selbst nennt kein Kalenderdatum, sondern Fristen ab dem Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte. Viele Medien runden deshalb auf „Ende 2026” bzw. „Ende 2027”. Die Tagesdaten oben sind daraus berechnet.

Offene Termine in Deutschland

  • Digitale Identitätengesetz: Es regelt laut Entwurf unter anderem, dass das Bundesverwaltungsamt das Register führt. Nach dem Bundestag befasst sich der Bundesrat damit; ein Datum dafür ist noch nicht bekannt (Stand 12.10.2026).
  • Registrierung für Unternehmen: Ein Portal „EUDI Wallet Hub DE” ist angekündigt, ein Starttermin noch nicht.
  • Gebühren: Ob und welche Gebühren für Registrierung und Zertifikate anfallen, ist offen; laut Gesetzentwurf kann das BMDS sie per Gebührenverordnung festlegen.

Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald sich ein Termin ändert. Wer Unternehmen berät oder selbst betroffen ist, sollte vor allem den 24. Dezember 2026 (Register) und den 24. Dezember 2027 (Akzeptanzpflicht) im Kalender haben.

EUDI-Wallet: Countdown zu den Fristen24. Dezember 2026: Register der vertrauenden Parteien: öffentliche API in jedem Mitgliedstaat (bestätigt), 73 Tage. 2. Januar 2027: Start von d-you, der deutschen EUDI-Wallet (angekündigt), 82 Tage. 24. Dezember 2027: Akzeptanzpflicht für Banken, Energie, Telkos, Gesundheit, Verkehr u. a. (Kleinst- und Kleinunternehmen ausgenommen) (berechnet), 438 TageEUDI-Wallet: Countdown zu den FristenTage bis zu den wichtigsten Terminen · Stand 12. Oktober 2026BESTÄTIGT73Tage24. Dezember 2026Register der vertrauendenParteien öffentlich(API in allen 27 Ländern)ANGEKÜNDIGT82Tage2. Januar 2027Start von d-you,der deutschenEUDI-WalletBERECHNET438Tage24. Dezember 2027Akzeptanzpflicht fürBanken, Energie, Telkosund große PlattformenQuelle: Eudigo (eudigo.eu/de/eudi-fristen) · CC BY 4.0 · berechnete Termine aus den Verordnungen abgeleitetEUDI-Wallet: Countdown zu den Fristen. 24. Dezember 2026: Register der vertrauenden Parteien: öffentliche API in jedem Mitgliedstaat (bestätigt), 73 Tage. 2. Januar 2027: Start von d-you, der deutschen EUDI-Wallet (angekündigt), 82 Tage. 24. Dezember 2027: Akzeptanzpflicht für Banken, Energie, Telkos, Gesundheit, Verkehr u. a. (Kleinst- und Kleinunternehmen ausgenommen) (berechnet), 438 TageEUDI-Wallet: Countdown zu den FristenTage bis zu den wichtigsten TerminenStand 12. Oktober 202673TageBESTÄTIGT24. Dezember 2026Register der vertrauendenParteien öffentlich(API in allen 27 Ländern)82TageANGEKÜNDIGT2. Januar 2027Start von d-you,der deutschenEUDI-Wallet438TageBERECHNET24. Dezember 2027Akzeptanzpflicht fürBanken, Energie, Telkosund große PlattformenQuelle: Eudigo (eudigo.eu/de/eudi-fristen)CC BY 4.0 · berechnet = aus den Verordnungen abgeleitet

Häufige Fragen

Warum gerade der 24. Dezember?

Die Fristen laufen ab dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnungen zur Wallet. Sie wurden am 4.12.2024 veröffentlicht und traten 20 Tage später, am 24.12.2024, in Kraft. Plus 24 bzw. 36 Monate ergibt den 24.12.2026 bzw. 24.12.2027.

Ist der Start von d-you am 2. Januar 2027 sicher?

Er ist vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung angekündigt, aber nicht gesetzlich festgelegt. Die offizielle FAQ des Wallet-Projekts spricht von „Anfang 2027“.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0), Art. 2, 5a, 5f – EUR-Lex, abgerufen 12.10.2026
  2. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2979, Art. 15 (Inkrafttreten; ebenso 2024/2977, 2024/2980, 2024/2981, 2024/2982, alle veröffentlicht am 04.12.2024) – EUR-Lex, abgerufen 12.10.2026
  3. Durchführungsverordnung (EU) 2025/848, Art. 3, Art. 11, Anhang II – EUR-Lex, abgerufen 12.10.2026
  4. FAQ zur EUDI-Wallet – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung / SPRIND, abgerufen 12.10.2026
  5. d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle (Pressemitteilung 53/2026, 09.09.2026) – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
  6. Deutschlands EUDI-Wallet heißt d-you – IHK Ostthüringen zu Gera / DIHK, abgerufen 12.10.2026
  7. Digitale Identitätengesetz: 1. Lesung, Anhörung, 2./3. Lesung – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
  8. Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes (DIdG), Kabinettfassung – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 11.10.2026
  9. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1731, Art. 5 und Anhang (Lichtbild ab 11.08.2028) – Amtsblatt der EU (EUR-Lex), abgerufen 12.10.2026

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