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Was ist die EUDI-Wallet?

Kurz gesagt

Die EUDI-Wallet ist eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone, mit der Sie sich ausweisen und Nachweise wie den Führerschein vorzeigen können. Jeder EU-Staat muss eine solche Wallet anbieten, in Deutschland heißt sie d-you; die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.

Die EUDI-Wallet ist eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone. Mit ihr können Sie sich online und vor Ort ausweisen und Nachweise wie den Führerschein vorzeigen – und dabei selbst entscheiden, welche Angaben Sie weitergeben. Jeder EU-Mitgliedstaat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern eine solche Wallet anbieten. In Deutschland heißt sie d-you und soll am 2. Januar 2027 starten. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.

Wofür steht EUDI?

EUDI steht für „European Digital Identity“, also europäische digitale Identität. Die rechtliche Grundlage ist die überarbeitete eIDAS-Verordnung, die Verordnung (EU) 2024/1183. Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, mindestens eine „europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen (Art. 5a). Die Wallets aller Länder sollen zusammenpassen: Eine deutsche Wallet soll auch in Spanien oder Schweden funktionieren.

Was kann man mit der Wallet machen?

Die Wallet speichert zwei Arten von Daten:

  • Ihre Identität: die sogenannten Personenidentifizierungsdaten (PID), in Deutschland aus dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel. Damit können Sie sich ausweisen, etwa bei einer Kontoeröffnung oder einem Vertragsabschluss.
  • Weitere Nachweise: zum Beispiel Führerschein, Zeugnisse, Mitgliedsausweise oder Bescheinigungen. Diese heißen Attributsbescheinigungen.

Typische Beispiele: online ein Bankkonto eröffnen, einen Handyvertrag abschließen, das Alter nachweisen oder sich bei einer Behörde anmelden. Wo das zum Start schon geht, lesen Sie unter Wo kann man d-you nutzen?.

Was ist anders als beim Plastikausweis?

Beim Vorzeigen des Personalausweises sieht Ihr Gegenüber alles: Name, Adresse, Geburtsdatum, Foto. Die Wallet soll nur die Angaben übermitteln, die wirklich nötig sind. Die Verordnung schreibt vor, dass eine selektive Offenlegung möglich sein muss (Art. 5a Abs. 4). Ein Beispiel: Für einen Altersnachweis reicht die Information „über 18“, ohne Name und Geburtsdatum.

Außerdem gilt: Unternehmen, die Daten aus der Wallet abfragen wollen, müssen sich vorher registrieren und angeben, welche Daten sie wofür verwenden (vertrauende Partei, Art. 5b). Bei jeder Abfrage sehen Sie, wer was anfragt, und entscheiden selbst.

Wer bietet die Wallet an?

Jeder Staat stellt die Wallet selbst bereit, beauftragt einen Anbieter damit oder erkennt unabhängig entwickelte Wallets an (Art. 5a Abs. 2); vor dem Einsatz muss jede Wallet zertifiziert werden (Art. 5c). In Deutschland verantwortet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die staatliche Wallet d-you. Technisch umgesetzt wird sie unter Leitung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit Partnern wie BSI und Bundesdruckerei. Private Wallet-Anbieter sollen sich laut BMDS etwa zwölf Monate nach dem Start zertifizieren lassen können.

Eine Übersicht über die Wallets der anderen EU-Länder finden Sie unter Welche EUDI-Wallets gibt es in der EU?.

Ist die Wallet Pflicht?

Nein. Die Verordnung sagt ausdrücklich: Die Nutzung ist freiwillig, und wer keine Wallet nutzt, darf beim Zugang zu Diensten nicht benachteiligt werden (Art. 5a Abs. 15). Ihr Personalausweis, die Online-Ausweisfunktion und der Gang zum Amt bleiben möglich. Mehr dazu: Ist d-you Pflicht oder freiwillig?

Was kostet die Wallet?

Für Bürgerinnen und Bürger ist die Wallet kostenlos. Die Verordnung schreibt vor, dass Ausstellung, Verwendung und Widerruf für natürliche Personen nichts kosten dürfen (Art. 5a Abs. 13). Für einzelne Nachweise können die ausstellenden Stellen laut offizieller FAQ eigene Gebühren erheben.

Ab wann gibt es die Wallet?

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Wallet innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte bereitstellen, nach Berechnung also bis zum 24. Dezember 2026. Deutschland startet d-you nach Ankündigung des BMDS am 2. Januar 2027 (Pressemitteilung vom 9. September 2026); die offizielle FAQ spricht von „Anfang 2027“. Private Unternehmen, die eine starke Authentifizierung verlangen, etwa Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter, müssen die Wallet nach Berechnung spätestens ab dem 24. Dezember 2027 auf Wunsch der Nutzer akzeptieren (Art. 5f Abs. 2); Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Auch sehr große Online-Plattformen müssen sie akzeptieren (Art. 5f Abs. 3); dafür nennt die Verordnung kein eigenes Datum. Alle Termine finden Sie im Überblick EUDI-Fristen.

Ist das sicher?

Die Daten liegen laut offizieller FAQ verschlüsselt nur auf Ihrem Smartphone, nicht in einer zentralen Datenbank. Einige Funktionen kommen erst nach dem Start, etwa die Anmeldung mit Pseudonymen und die elektronische Unterschrift. Fachleute und Verbraucherschützer kritisierten in der Bundestagsanhörung zum Digitale Identitätengesetz am 6. Oktober 2026 einzelne Punkte der deutschen Umsetzung, vor allem dass bei der Registrierung der Unternehmen Zweck und Erforderlichkeit der Datenabfragen zu wenig geprüft würden. Eine ausgewogene Einordnung lesen Sie unter Ist d-you sicher?

Häufige Fragen

Ist die EUDI-Wallet dasselbe wie d-you?

d-you ist die staatliche EUDI-Wallet Deutschlands. EUDI-Wallet ist der Oberbegriff für die digitalen Brieftaschen, die alle EU-Staaten nach der eIDAS-Verordnung anbieten müssen.

Kostet die EUDI-Wallet etwas?

Nein. Ausstellung, Nutzung und Widerruf der Wallet sind für Bürgerinnen und Bürger laut eIDAS-Verordnung kostenlos (Art. 5a Abs. 13). Für einzelne Nachweise können die ausstellenden Stellen laut offizieller FAQ Gebühren verlangen.

Muss ich die EUDI-Wallet nutzen?

Nein. Die Nutzung ist freiwillig, und wer keine Wallet nutzt, darf laut Verordnung nicht benachteiligt werden (Art. 5a Abs. 15). Personalausweis und Online-Ausweisfunktion bleiben weiter nutzbar.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1183 zur Änderung der eIDAS-Verordnung (Art. 5a, 5b, 5c, 5f) – Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex, abgerufen 12.10.2026
  2. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2979, Art. 15 (Inkrafttreten; ebenso 2024/2977, 2024/2980, 2024/2981, 2024/2982) – Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex, abgerufen 12.10.2026
  3. EUDI-Wallet „d-you“ – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
  4. d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle (Pressemitteilung 53/2026, 09.09.2026) – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
  5. Häufige Fragen zur staatlichen EUDI-Wallet – Projekt Staatliche EUDI-Wallet (BMDS/SPRIND), abgerufen 12.10.2026
  6. Anhörung zum Digitale Identitätengesetz im Ausschuss für Digitales (06.10.2026) – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
  7. FAQ zur EUDI-Wallet: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur digitalen Brieftasche (10.03.2026) – netzpolitik.org, abgerufen 12.10.2026

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