Kurz gesagt
d-you ist die staatliche digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) in Deutschland. Sie soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 als kostenlose App für iOS und Android starten; die offizielle FAQ spricht von „Anfang 2027“. Die Nutzung ist freiwillig.
d-you ist die staatliche digitale Brieftasche Deutschlands, also die deutsche Version der EUDI-Wallet. Mit der App können Sie sich mit dem Smartphone ausweisen und Nachweise vorzeigen. Sie soll nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am 2. Januar 2027 starten (angekündigt), ist kostenlos und freiwillig.
Wer gibt d-you heraus?
Verantwortlich ist das BMDS. Die App wird im Auftrag des Ministeriums von einem Team unter Leitung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) entwickelt; laut BMDS gehören das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesdruckerei, Fraunhofer AISEC, PwC Deutschland und die Agentur Meiré und Meiré dazu. Den Namen d-you und ein Logo hat das Ministerium am 9. September 2026 vorgestellt (Pressemitteilung 53/2026). Seit Mai 2026 steuert die Common Codes GmbH als „Orchestrator“ im Auftrag des BMDS das Wallet-Ökosystem (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7319); laut heise betreibt sie auch d-you ungeprüft.
Ab wann gibt es die App?
Das BMDS nennt in seiner Pressemitteilung vom 9. September 2026 den 2. Januar 2027 als Starttermin (angekündigt). Die offizielle Projektseite eudi-wallet.gov.de formuliert vorsichtiger: Die erste Version sei „ab Anfang 2027“ geplant. Die App wird schrittweise ausgebaut, weitere Funktionen und Nachweise sollen nach dem Start folgen. Laut offizieller FAQ ist im Zuge der Einführung außerdem eine „Closed Beta“ mit einem eingeschränkten Kreis von Nutzern vorgesehen; die Details stehen noch nicht fest.
Die rechtliche Grundlage in Deutschland soll das Digitale Identitätengesetz schaffen, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7408). Der Bundestag hat die abschließende Beratung (2./3. Lesung) für den 15. Oktober 2026 angesetzt (Stand 12.10.2026). Unabhängig davon verlangt die EU, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine Wallet bereitstellt (Art. 5a Abs. 1 eIDAS, Datum berechnet; Details unter EUDI-Fristen).
Was kann d-you zum Start?
Im Mittelpunkt steht der digitale Personalausweis: Die App übernimmt Ihre Identitätsdaten aus dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel. Damit können Sie sich bei Unternehmen und Behörden ausweisen.
Zum Start sind laut BMDS rund 40 Launch-Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung dabei. Die Pressemitteilung nennt unter anderem DATEV, Vodafone, Rossmann, die Deutsche Post, die KfW, E.ON, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund. Direkt am 2. Januar 2027 sollen Anwendungen bereitstehen, mit denen man das Alter nachweisen, Verträge abschließen oder ein Bankkonto eröffnen kann. Welcher Partner welche Anwendung anbietet, sagt die Mitteilung nicht. Die ganze Liste steht unter Wo kann man d-you nutzen?.
Als erste weitere Nachweise nennt die offizielle FAQ „voraussichtlich“ den digitalen Führerschein, den Sozialpass und den Rentenausweis; die Nutzung digitaler Nachweise wie des Führerscheins zählt sie zur ersten Stufe. Einen Termin für die einzelnen Nachweise nennt sie nicht. Qualifizierte elektronische Signaturen sollen laut FAQ im Laufe des Jahres 2027 kommen, pseudonyme Logins und Zahlungsbestätigungen schrittweise nach dem Start.
Was kostet d-you?
Nichts. Die Wallet selbst – Speichern, Vorzeigen und Prüfen von Nachweisen – ist laut offizieller FAQ kostenlos. Das schreibt auch die eIDAS-Verordnung vor: Ausstellung, Nutzung und Widerruf der Wallet sind für alle natürlichen Personen kostenlos (Art. 5a Abs. 13). Für einzelne Nachweise können die ausstellenden Stellen Gebühren erheben.
Was brauche ich dafür?
Ein Smartphone mit iOS oder Android und NFC-Schnittstelle, einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die zugehörige sechsstellige PIN (laut offizieller FAQ). Alle Details: Welche Smartphones und Ausweise braucht man für d-you? und d-you einrichten.
Muss ich d-you nutzen?
Nein. Die Nutzung ist freiwillig (Art. 5a Abs. 15 eIDAS), der Plastikausweis und die Online-Ausweisfunktion bleiben gültig. Mehr dazu unter Ist d-you Pflicht oder freiwillig? und d-you oder Online-Ausweis.
Was ist noch offen?
Kurz vor dem Start sind einige Punkte nicht abschließend geklärt:
- Gesetz: Das Digitale Identitätengesetz ist noch nicht verabschiedet; die abschließende Beratung im Bundestag ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt (Stand 12.10.2026).
- Funktionsumfang: Welche Anwendungen am ersten Tag wirklich laufen, ist nur aus der Ankündigung des BMDS bekannt.
- Pseudonyme Nutzung: Der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisieren laut heise, dass sie zum Start fehlt. Mehr dazu unter Ist d-you sicher?.
- Anerkennung als EU-Wallet: Wann d-you bei der EU-Kommission als eIDAS-konforme Wallet gemeldet wird, war in der Bundestagsanhörung am 6. Oktober 2026 laut heise noch offen ungeprüft.
Eudigo aktualisiert diesen Artikel, sobald es neue offizielle Angaben gibt.
Häufige Fragen
Wann startet d-you?
Laut Pressemitteilung 53/2026 des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vom 9. September 2026 am 2. Januar 2027 (angekündigt). Die offizielle FAQ spricht allgemeiner von „Anfang 2027“.
Wer steckt hinter d-you?
Verantwortlich ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Entwickelt wird die App unter Leitung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit BSI, Bundesdruckerei, Fraunhofer AISEC, PwC Deutschland und Meiré und Meiré.
Was bedeutet der Name d-you?
Das „d“ steht laut BMDS für „digital“ und „Deutschland“, das „you“ stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt. Name und Logo hat das Ministerium am 9. September 2026 vorgestellt.
Quellen
- d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle (Pressemitteilung 53/2026 vom 09.09.2026) – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
- EUDI-Wallet „d-you“ – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
- Häufige Fragen zur staatlichen EUDI-Wallet – Projekt Staatliche EUDI-Wallet (BMDS/SPRIND), abgerufen 12.10.2026
- Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0), Art. 5a Abs. 1, 13 und 15 – EUR-Lex (Text geprüft über das Amt für Veröffentlichungen), abgerufen 12.10.2026
- Digitale Identitätengesetz: abschließende Beratung am 15. Oktober 2026 (Drucksache 21/7408) – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
- EUDI-Wallet: Anhörung mit viel Kritik an d-you-Planung (06.10.2026) – heise online, abgerufen 12.10.2026
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand der EUDI-Wallet, BT-Drs. 21/7319 (21.07.2026) – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
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