Kurz gesagt
Stand 12.10.2026 kann man d-you noch nirgends nutzen, die App soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Zum Start nennt das Ministerium rund 40 Launch-Partner; Banken und viele andere Unternehmen müssen die Wallet nach Berechnung spätestens ab dem 24. Dezember 2027 akzeptieren.
Stand 12. Oktober 2026 können Sie d-you noch nirgends nutzen: Die App soll laut Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erst am 2. Januar 2027 erscheinen (angekündigt). Zum Start nennt das Ministerium rund 40 Launch-Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die eigene Anwendungen anbieten. Breit nutzbar wird die Wallet aber erst nach und nach – viele Unternehmen müssen sie nach Berechnung erst spätestens ab dem 24. Dezember 2027 akzeptieren.
Was zum Start angekündigt ist
Das BMDS hat mit seiner Pressemitteilung vom 9. September 2026 eine Liste der Launch-Partner veröffentlicht (38 Einträge, „rund 40“ laut Text). Eine Auswahl:
| Bereich | Genannte Partner |
|---|---|
| Handel | Rossmann, Handelsverband Deutschland (HDE) |
| Telekommunikation | Vodafone |
| Post und Logistik | Deutsche Post AG, Deutsche Post Adress |
| Banken, Finanzen, Versicherung | KfW, DATEV, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, LVM |
| Energie und Verkehr | E.ON, Hamburger Verkehrsverbund |
| Verwaltung und Sozialversicherung | Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen, Städte Aachen, Dresden und Heidelberg, Landkreis Harz |
| Hochschulen | u. a. FU Berlin, TU München, Universität Duisburg-Essen, HTW Dresden |
Laut BMDS stehen direkt am 2. Januar 2027 Anwendungen bereit, mit denen man das Alter nachweisen, Verträge abschließen oder ein Bankkonto eröffnen kann. Welcher Partner welche Anwendung anbietet, nennt die Mitteilung nicht. Bei Verbänden wie dem Sparkassen- und Giroverband heißt die Nennung nicht, dass jede einzelne Bank zum Start mitmacht.
Für Behörden erprobt das BMDS laut offizieller FAQ die Anbindung der Verwaltung in einem Pilot mit der Stadt Dresden und dem Freistaat Sachsen, angesetzt bis zum zweiten Quartal 2026. Ein Ergebnis ist bis 12. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Im Juli 2026 hat Dresden ein Folgeprojekt angekündigt: Die Ehrenamtskarte soll in die digitale Brieftasche kommen, zusammen mit der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen und dem sächsischen Sozialministerium. Wir ergänzen die Übersicht, sobald es weitere offizielle Angaben gibt.
Was danach kommt: die Akzeptanzpflicht
Die eIDAS-Verordnung verpflichtet bestimmte Stellen, die Wallet anzunehmen, wenn Sie sie nutzen möchten (Art. 5f):
- Behörden, die für Online-Dienste eine elektronische Identifizierung verlangen (Art. 5f Abs. 1). Ein eigenes Datum nennt der Absatz nicht.
- Private Unternehmen, die gesetzlich oder vertraglich zur starken Nutzerauthentifizierung bei der Online-Identifizierung verpflichtet sind – genannt werden Verkehr, Energie, Banken und Finanzdienstleister, soziale Sicherheit, Gesundheit, Trinkwasser, Postdienste, digitale Infrastruktur, Bildung und Telekommunikation (Art. 5f Abs. 2). Frist: spätestens 36 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, nach Berechnung also der 24. Dezember 2027. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.
- Sehr große Online-Plattformen, wenn sie eine Nutzerauthentifizierung verlangen (Art. 5f Abs. 3).
Alle Termine im Überblick: EUDI-Fristen. Welche Unternehmen genau betroffen sind: Welche Unternehmen müssen die EUDI-Wallet akzeptieren?
Typische Situationen, in denen d-you helfen soll
- Bankkonto eröffnen, ohne Video-Ident oder Postfiliale – laut BMDS eine der Anwendungen zum Start
- Verträge abschließen, etwa einen Handy- oder Stromvertrag mit Identitätsprüfung
- Alter nachweisen, etwa beim Online-Kauf von Waren mit Altersgrenze – idealerweise nur „über 18“, ohne das Geburtsdatum zu teilen
- Behördengänge online erledigen; Behörden können die Wallet laut offizieller FAQ auch indirekt anbinden, etwa über die BundID
- Führerschein vorzeigen – laut offizieller FAQ voraussichtlich einer der ersten Nachweise in d-you, ein Termin ist nicht genannt
Vorsicht vor falschen Angeboten
Rund um den Start ist mit Betrugsversuchen zu rechnen: Nachrichten, die angeblich zur „Freischaltung“ von d-you auffordern, oder Seiten, die Ihre Ausweisdaten abfragen. Seriöse Anbieter fragen die Daten über die App an; Sie sehen dort, wer anfragt, und bestätigen selbst. Ob ein Unternehmen tatsächlich registriert ist, lässt sich ab dem 24. Dezember 2026 im öffentlichen Register prüfen (Art. 5b Abs. 5 eIDAS, Durchführungsverordnung (EU) 2025/848).
Im EU-Ausland
Die Wallet ist laut offizieller FAQ „europaweit einsetzbar und funktioniert grenzüberschreitend“. Behörden in anderen EU-Staaten, die für Online-Dienste eine elektronische Identifizierung verlangen, müssen EUDI-Wallets ebenso akzeptieren (Art. 5f Abs. 1 eIDAS). Ob d-you zum Start schon offiziell als eIDAS-Wallet gemeldet ist, war bei der Bundestagsanhörung am 6. Oktober 2026 laut heise noch offen – das Gesetz ermögliche zunächst nur eine nationale Anbindung, sagte dort ein Vertreter des Bundesdigitalministeriums ungeprüft.
So erfahren Sie, wer d-you akzeptiert
Ab dem 24. Dezember 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat ein öffentliches Register führen, in dem die Unternehmen und Behörden stehen, die Daten aus der Wallet abfragen wollen – mit Angabe, welche Daten sie wofür nutzen (Art. 5b eIDAS, Durchführungsverordnung (EU) 2025/848). Eudigo wertet diese Register aller EU-Länder täglich aus und baut daraus einen unabhängigen Index: Wer akzeptiert die Wallet, in welcher Branche, für welchen Zweck. Diese Seite wird nach dem Start regelmäßig daraus aktualisiert.
Bis dahin: Was ist d-you? und d-you einrichten.
Häufige Fragen
Kann ich d-you schon testen?
Als Privatperson derzeit nicht. Die Sandbox des Bundes ist für Organisationen gedacht, die ihre Anwendungen mit Testdaten anbinden. Laut offizieller FAQ ist im Zuge der Einführung eine „Closed Beta“ mit einem eingeschränkten Kreis von Nutzern vorgesehen; die Details stehen noch nicht fest.
Wo erfahre ich, wer d-you akzeptiert?
Eudigo baut einen Index auf Basis der öffentlichen Register, die jeder Mitgliedstaat ab dem 24. Dezember 2026 bereitstellen muss. Er zeigt, wer die Wallet wofür nutzen will. Bis dahin finden Sie hier die angekündigten Partner.
Kann ich d-you auch im EU-Ausland nutzen?
Das ist das Ziel: Die Wallet ist laut offizieller FAQ europaweit einsetzbar. Wann d-you offiziell als EU-Wallet gemeldet wird, war im Oktober 2026 aber noch offen.
Quellen
- d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle (Pressemitteilung 53/2026 vom 09.09.2026, mit Liste der Launch-Partner) – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
- Häufige Fragen zur staatlichen EUDI-Wallet – Projekt Staatliche EUDI-Wallet (BMDS/SPRIND), abgerufen 12.10.2026
- FAQ on the national EUDI Wallet (englische Fassung, Abschnitt zur Anbindung der Verwaltung) – Projekt Staatliche EUDI-Wallet (BMDS/SPRIND), abgerufen 12.10.2026
- Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0), Art. 5b und 5f – EUR-Lex (Text geprüft über das Amt für Veröffentlichungen), abgerufen 12.10.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/848 (Register vertrauender Parteien) – EUR-Lex, abgerufen 12.10.2026
- EUDI-Wallet: Anhörung mit viel Kritik an d-you-Planung (06.10.2026) – heise online, abgerufen 12.10.2026
- Pilotprojekt startet: Ehrenamtskarte wird für digitale Brieftasche fit gemacht (Pressemitteilung, 06.07.2026) – Landeshauptstadt Dresden, abgerufen 12.10.2026
Eudigo erklärt Pflichten und Fristen nach bestem Wissen, ist aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.