Kurz gesagt
Für d-you brauchen Sie laut offizieller FAQ ein Smartphone mit iOS oder Android und NFC-Schnittstelle, einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die sechsstellige PIN dazu. Konkrete Mindestversionen und Gerätelisten sind noch nicht veröffentlicht (Stand 12.10.2026).
Für d-you brauchen Sie drei Dinge: ein Smartphone mit iOS oder Android und NFC-Schnittstelle, einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die selbst gewählte sechsstellige PIN dazu. So steht es in der offiziellen FAQ des Projekts (Stand 12.10.2026). Konkrete Mindestversionen der Betriebssysteme oder eine Geräteliste für d-you sind noch nicht veröffentlicht – wer jetzt Zahlen nennt, rät.
Das Smartphone
Betriebssystem: Zum Start soll d-you laut FAQ für Android und iOS verfügbar sein. Ob die Wallet künftig auch auf alternativen Systemen wie GrapheneOS läuft, wird laut FAQ geprüft; Voraussetzung sind die Sicherheitsanforderungen der eIDAS-Verordnung.
NFC: Damit die App die Daten aus dem Chip Ihres Ausweises lesen kann, braucht das Smartphone laut FAQ eine NFC-Schnittstelle. Das ist dieselbe Funktechnik wie beim kontaktlosen Bezahlen. Ob Ihr Gerät den Ausweis über NFC lesen kann, prüfen Sie schon heute mit der AusweisApp („Gerät und Ausweis prüfen“) oder in der Geräteliste der AusweisApp. Diese Liste gilt für die Online-Ausweisfunktion; eine eigene Liste für d-you gibt es noch nicht.
Kein Secure Element nötig: Bei d-you werden die kryptografischen Schlüssel laut FAQ in einem Hardware-Sicherheitsmodul auf einem Server des Wallet-Anbieters verwaltet, ein Secure Element im Gerät ist nicht nötig. Das soll mehr Geräte kompatibel machen; laut FAQ ergeben sich keine Anforderungen über die marktüblichen Spezifikationen moderner Smartphones hinaus. Kritiker sehen darin eine stärkere Zentralisierung (siehe Ist d-you sicher?).
Geräteintegrität: Die Wallet prüft laut FAQ per Schlüsselattestierung, ob sensible Schlüssel in einer geschützten Geräteumgebung erzeugt und genutzt werden. Bei Android ist dafür die Android Key Attestation der wichtigste Mechanismus; ob zusätzlich die Play Integrity API genutzt wird, ist noch nicht entschieden. Ein Smartphone mit verändertem System (Root, Jailbreak) oder ohne aktuelle Updates könnte deshalb abgelehnt werden ungeprüft.
Internet: Für die Ausweisfunktion ist laut FAQ derzeit eine Internetverbindung nötig. Andere Nachweise sollen später auch offline vorzeigbar sein.
Konto bei Apple oder Google: Nur für den Download und Updates aus dem App Store bzw. von Google Play. Für die Nutzung der Wallet ist laut FAQ kein Konto nötig. Andere Vertriebswege werden geprüft.
Der Ausweis
Genannt werden zwei Dokumente:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Der Reisepass wird in den offiziellen Angaben nicht erwähnt. Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten („Unionsbürgerkarte“) wird laut FAQ in der ersten Ausbaustufe nicht unterstützt; EU-Bürger sollen für die Identifizierung die Wallet ihres Herkunftsstaates nutzen. Ohne deutschen Ausweis lässt sich d-you laut FAQ trotzdem für andere Nachweise nutzen, nur nicht als Ausweis.
Ist die Online-Funktion aktiv? Bei Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurden, ist sie automatisch aktiviert. Wer seinen Ausweis vorher bekommen und die Funktion damals abgelehnt hat oder bei der Beantragung jünger als 16 war, kann sie nachträglich aktivieren lassen – beim Personalausweis im Bürgeramt, beim elektronischen Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde.
Gültigkeit: Ihre digitalen Ausweisdaten in der Wallet gelten laut FAQ höchstens so lange wie der Ausweis. Für das Einrichten ist ein gültiger Ausweis nötig. Läuft Ihrer bald ab, lohnt es sich, zuerst den neuen zu beantragen.
Die PIN
Sie brauchen die selbst gewählte sechsstellige PIN Ihres Online-Ausweises. Haben Sie nie eine festgelegt, brauchen Sie die fünfstellige Transport-PIN aus dem PIN-Brief, um zuerst eine eigene sechsstellige PIN zu setzen (BSI). Das geht mit der AusweisApp oder in der Behörde.
Viele Menschen kennen ihre PIN nicht mehr. Mit Personalausweis oder eID-Karte können Sie einen PIN-Rücksetzbrief bestellen: Er wird per Postident an die Meldeadresse geschickt und kommt laut Dienst im Regelfall innerhalb von bis zu sieben Werktagen. Alternativ setzt die Personalausweisbehörde eine neue PIN; mit elektronischem Aufenthaltstitel wenden Sie sich an die Ausländerbehörde. Wer d-you direkt zum Start am 2. Januar 2027 nutzen will, sollte das vorher erledigen.
Beim Einrichten legen Sie in der App zusätzlich eine eigene sechsstellige PIN für die Wallet fest. Wie das voraussichtlich abläuft, steht in der Anleitung d-you einrichten.
Alter
Laut offizieller FAQ können auch Minderjährige Nachweise in der Wallet speichern und vorzeigen. Die Ausweisfunktion setzt einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion voraus – diese gibt es ab 16 Jahren.
Checkliste
- Smartphone mit iOS oder Android, NFC vorhanden und eingeschaltet
- Aktuelle Sicherheitsupdates installiert
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel gültig
- Online-Ausweisfunktion aktiviert (Test mit der AusweisApp)
- Selbst gewählte sechsstellige Ausweis-PIN bekannt (sonst Rücksetzbrief bestellen oder Behörde)
Mehr über die App selbst lesen Sie unter Was ist d-you?.
Häufige Fragen
Brauche ich ein besonders neues Smartphone?
Laut offizieller FAQ nicht: Die Schlüssel werden in einem Hardware-Sicherheitsmodul auf einem Server verwaltet, ein Secure Element im Gerät ist nicht nötig. Es ergeben sich keine Anforderungen über die marktüblichen Spezifikationen moderner Smartphones hinaus. Nötig sind iOS oder Android und NFC; offizielle Mindestversionen fehlen noch.
Funktioniert d-you mit dem Reisepass?
Nach den bisherigen offiziellen Angaben nicht: Genannt werden nur der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Auch die eID-Karte für EU-Bürger wird in der ersten Ausbaustufe nicht unterstützt.
Ab welchem Alter kann man d-you nutzen?
Laut offizieller FAQ können auch Minderjährige Nachweise in der Wallet speichern und vorzeigen. Die Ausweisfunktion setzt einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion voraus, die es ab 16 Jahren gibt.
Quellen
- Häufig gestellte Fragen zur staatlichen EUDI-Wallet (Abschnitte Technisches, Digitale Nachweise und Identität, Zugang für alle, Häufige Kritikpunkte) – Nationales EUDI-Wallet-Projekt (BMDS/SPRIND), abgerufen 12.10.2026
- Der Personalausweis (Transport-PIN, PIN, PUK) – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), abgerufen 12.10.2026
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren – Service-Portal Berlin, abgerufen 12.10.2026
- PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
- Passende Smartphones und Tablets für die Online-Ausweisfunktion – AusweisApp (Bund), abgerufen 12.10.2026
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