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d-you oder Online-Ausweis: Was ist der Unterschied?

Kurz gesagt

Beim Online-Ausweis halten Sie für jede Identifizierung den Personalausweis ans Smartphone; bei d-you lesen Sie ihn nur einmal ein und weisen sich danach allein mit dem Smartphone aus. Beide Verfahren sollen nebeneinander nutzbar bleiben.

Der Unterschied liegt vor allem im Alltag: Beim Online-Ausweis halten Sie für jede Identifizierung Ihren Personalausweis an das Smartphone oder ein Kartenlesegerät und geben die PIN ein. Bei d-you lesen Sie den Ausweis nur einmal beim Einrichten ein und weisen sich danach allein mit dem Smartphone und der Wallet-PIN aus. d-you soll außerdem weitere Nachweise wie den digitalen Führerschein speichern und nur einzelne Angaben weitergeben können. Beide Verfahren sollen nebeneinander nutzbar bleiben.

Der Online-Ausweis (eID) in Kürze

Die Online-Ausweisfunktion steckt im Chip des Personalausweises, den es seit dem 1. November 2010 im Scheckkartenformat gibt (BSI). Bei Ausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurden, ist sie automatisch aktiviert. Sie nutzen sie mit der AusweisApp auf dem Smartphone oder am Computer mit Kartenlesegerät: Ausweis anhalten, sechsstellige PIN eingeben. Jede Datenübermittlung bestätigen Sie mit der PIN. Der Chip und der Dienst bauen dabei einen gesicherten Kanal auf, über den die Daten übertragen werden.

Typische Einsätze heute sind etwa die BundID und andere Online-Verwaltungsdienste.

d-you in Kürze

d-you ist die staatliche EUDI-Wallet. Beim Einrichten übernimmt die App einmalig Ihre Daten aus dem Ausweis – über genau diese Online-Ausweisfunktion. Laut offizieller FAQ wird der Ausweis danach „nur für das erstmalige Hinzufügen in die Wallet benötigt“. Anschließend weisen Sie sich mit dem Smartphone und einer eigenen sechsstelligen PIN aus. Rechtlich sollen die digitalen Ausweisdaten in der Wallet laut FAQ dem Online-Ausweis gleichgestellt sein. Wie das Einrichten voraussichtlich abläuft: d-you einrichten.

Die Unterschiede im Überblick

Online-Ausweis (eID)d-you
Ausweis bei jeder Nutzung nötigjanein, nur beim Einrichten
PINAusweis-PINeigene Wallet-PIN
GerätSmartphone mit NFC oder Computer mit KartenleserSmartphone mit iOS oder Android und NFC
Weitere Nachweise (z. B. Führerschein)neinja, schrittweise geplant
Nur einzelne Angaben weitergebenteilweise (Dienst fragt definierte Felder ab)ja, z. B. nur „über 18“
Art der Datenübertragunggesicherter Kanal vom Chip zum Dienstsignierte Daten aus der Wallet
Wo liegt der geheime Schlüssel?im Chip des Ausweisesin einem Hardware-Sicherheitsmodul beim Wallet-Anbieter
In der EU nutzbarbei Online-Diensten anderer EU-Staaten, die notifizierte eIDs anbinden: seit 2017 nach eIDAS notifiziert, Vertrauensniveau „hoch“ (BSI)perspektivisch europaweit (BMDS)
Verfügbarseit 2010ab 2. Januar 2027 (angekündigt, BMDS)

Signierte Daten statt sicherer Kanal

Technisch liegt der wichtigste Unterschied in der Übertragung. Beim Online-Ausweis wird die Echtheit der Daten durch einen gesicherten Kanal im Moment der Übertragung gewährleistet. Bei d-you bekommt der Dienst Daten, die vom Aussteller digital signiert sind und deshalb auch später noch als echt erkennbar sind.

Das hat Vorteile: Laut FAQ kann der Dienst die Echtheit selbst kryptografisch prüfen, ohne dass der Aussteller eingebunden ist, und die ausstellende Stelle erfährt nicht, wo Sie die Wallet nutzen. Datenschützer kritisieren laut netzpolitik.org aber, dass sich so signierte Daten leichter weitergeben oder handeln lassen; das BSI hatte schon 2022 auf diese Gefahr hingewiesen. Mehr dazu: Ist d-you sicher?

Bleibt der Online-Ausweis?

Ja, nach bisherigem Stand. Laut Bundesregierung soll die Wallet bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel nicht ersetzen (Bundestag, Stand 12.10.2026). Umgekehrt sieht der Gesetzentwurf vor: Wo eine Vorschrift den Identitätsnachweis mit dem Online-Ausweis vorsieht, kann er auch mit der Wallet erbracht werden – außer ein Gesetz regelt das abweichend oder schließt die Wallet aus (§ 15 Abs. 2 des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 21/7408). Der Bundestag soll am 15. Oktober 2026 über das Gesetz abstimmen; ob die Regelung so beschlossen wird, steht noch nicht fest.

Was ist für wen sinnvoll?

  • Sie nutzen den Online-Ausweis schon: d-you ist ein bequemer Zusatz, vor allem auf dem Smartphone. Die Einrichtung dürfte leichter fallen, weil Sie Ihre PIN kennen.
  • Sie haben den Online-Ausweis nie genutzt: Auch für d-you brauchen Sie einmal die Ausweis-PIN. Die Hürde ist also dieselbe, danach wird es einfacher.
  • Sie wollen möglichst wenig Daten weitergeben: d-you erlaubt die gezielte Freigabe einzelner Angaben. Beachten Sie aber die Kritik an den Regeln für Unternehmen.
  • Sie haben kein NFC-Smartphone: Der Online-Ausweis funktioniert auch mit einem Kartenlesegerät am Computer; d-you braucht ein Smartphone mit NFC (Voraussetzungen).

Sie müssen sich nicht entscheiden: Beides ist freiwillig, beides soll nutzbar bleiben. Siehe auch Ist d-you Pflicht oder freiwillig?

Häufige Fragen

Brauche ich den Online-Ausweis noch, wenn ich d-you habe?

Zum Einrichten ja: d-you übernimmt die Daten über die Online-Ausweisfunktion. Danach weisen Sie sich mit d-you allein mit dem Smartphone aus. Der Online-Ausweis bleibt parallel nutzbar.

Wird die AusweisApp durch d-you ersetzt?

Nach bisherigem Stand nicht. Laut Bundesregierung soll die Wallet bestehende Identifizierungsmittel nicht ersetzen; der Online-Ausweis mit der AusweisApp bleibt ein eigener Weg neben d-you.

Was ist sicherer?

Beide gelten als sehr sicher; die Wallet muss laut eIDAS-Verordnung das Sicherheitsniveau „hoch“ erfüllen. Beim Online-Ausweis liegt der Schlüssel im Ausweis-Chip; bei d-you in einem Hardware-Sicherheitsmodul beim Wallet-Anbieter. Kritiker weisen darauf hin, dass d-you signierte Daten übermittelt, die sich leichter weitergeben lassen.

Quellen

  1. Häufig gestellte Fragen zur staatlichen EUDI-Wallet – Nationales EUDI-Wallet-Projekt (BMDS/SPRIND), abgerufen 12.10.2026
  2. Der Personalausweis (Online-Ausweisfunktion seit 1. November 2010, PIN) – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), abgerufen 12.10.2026
  3. Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren – Service-Portal Berlin, abgerufen 12.10.2026
  4. Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes (Gesetzentwurf der Bundesregierung), § 15 – Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7408, abgerufen 12.10.2026
  5. Bundestag will Weg für die EUDI-Wallet frei machen (Digitale Identitätengesetz) – Deutscher Bundestag, abgerufen 12.10.2026
  6. d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle (Pressemitteilung 53/2026 vom 09.09.2026) – Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), abgerufen 12.10.2026
  7. Verordnung (EU) 2024/1183, Art. 5a Abs. 11 – Amt für Veröffentlichungen der EU (ELI), abgerufen 12.10.2026
  8. FAQ zur EUDI-Wallet: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur digitalen Brieftasche (10.03.2026) – netzpolitik.org, abgerufen 12.10.2026
  9. eIDAS notification of online ID function – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), abgerufen 12.10.2026

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